S 28

S-Sätze

Sicherheits-Sätze (engl. security phrases)
Standardisierte Warnhinweise für Gefahrstoffe. Sicherheitsratschläge für den Umgang mit diesen Stoffen.

Sack

Flexible Verpackung aus Papier, Kunststofffolien, Textilien, gewebten oder anderen geeigneten Werkstoffen.

SADT

self­accelerating decomposition temperature
Die niedrigste Temperatur, bei der sich ein Stoff in versandmäßiger Verpackung unter Selbstbeschleunigung zersetzen kann. Die Vorschriften zur Bestimmung der SADT und der Auswirkungen beim Erwärmen unter Einschluss sind im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II enthalten.

Sammeleintragung

Eine definierte Gruppe von Stoffen oder Gegenständen (siehe Unterabschnitt 2.1.1.2 ADR Buchstaben B, C und D).

Saug-Druck-Tank für Abfälle

Ein hauptsächlich für die Beförderung gefährlicher Abfälle verwendeter festverbundener Tank oder Aufsetztank (ADR), Tankcontainer oder Tankwechselaufbau (Tankwechselbehälter), der in besonderer Weise gebaut oder ausgerüstet ist, um die Be- und Entladung von Abfällen gemäß den Vorschriften des Kapitels 6.10 ADR zu erleichtern.
Ein Tank, der vollständig den Vorschriften des Kapitels 6.7 oder 6.8 ADR entspricht, gilt nicht als Saug-Druck-Tank für Abfälle.

Schriftliche Weisungen

Für Notfallsituationen, die sich während der Beförderung gefährlicher Güter per LKW ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen laut Abschnitt 5.4.3 ADR mitzuführen. Darin werden beschrieben
a) Maßnahmen, die bei einem Unfall oder Notfall zu treffen sind
b) Hinweise über die Eigenschaften von gefährlichen Gütern und Maßnahmen, die jeweils zu treffen sind
c) Mitzuführende Schutzausrüstung
Bem.: Bis 2009 wurden die Schriftlichen Weisungen umgangssprachlich auch als Unfallmerkblätter bezeichnet.

Schüttgut-Container

Ein Behältnissystem (einschließlich eventueller Auskleidungen oder Beschichtungen), das für die Beförderung fester Stoffe in direktem Kontakt mit dem Behältnissystem vorgesehen ist. Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks sind nicht eingeschlossen.
Ein Schüttgut-Container
- ist von dauerhafter Beschaffenheit und genügend widerstandsfähig, um wiederholt verwendet werden zu können,
- ist besonders dafür gebaut, um die Beförderung von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel ohne Veränderung der Ladung zu erleichtern,
- ist mit Vorrichtungen versehen, welche die Handhabung erleichtern,
- hat einen Fassungsraum vom mindestens 1,0 m3.
Beispiele für Schüttgut-Container sind Container, Offshore-Schüttgut-Container, Mulden, Silos für Güter in loser Schüttung, Wechselaufbauten (Wechselbehälter), trichterförmige Container, Rollcontainer, Ladeabteile von Fahrzeugen (ADR)/Wagen (RID).
Bem.: Diese Begriffsbestimmung gilt nur für Schüttgut-Container, die den Vorschriften des Kapitels 6.1 ADR/RID entsprechen.
Bedeckter Schüttgut- Container (BK1): Ein oben offener Schüttgut-Container mit starrem Boden (einschließlich trichterförmiger Böden), starren Seitenwänden und starren Stirnseiten und einer nicht starren Abdeckung.
Geschlossener Schüttgut-Container (BK2): Ein vollständig geschlossener Schüttgut-Container mit einem starren Dach, starren Seitenwänden, starren Stirnseiten und einem starren Boden (einschließlich trichterförmiger Böden). Der Begriff umfasst Schüttgut-Container mit einem öffnungsfähigen Dach, öffnungsfähigen Seitenwänden oder öffnungsfähigen Stirnseiten, das/die während der Beförderung gechlossen werden kann/können. Geschlossene Schüttgut-Container dürfen mit Öffnungen ausgerüstet sein, die einen Austausch von Dämpfen und Gasen mit Luft ermöglichen und die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden fester Stoffe sowie ein Eindringen von Regen- oder Spritzwasser verhindern.

SDB

Sicherheitsdatenblatt

SDR

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Schweiz)

Selbstentzündliche Stoffe

siehe Gefahrgutklassen, Klasse 4.2