R 21
R-Sätze
Risiko-Sätze / risk phrases
Standardisierte Warnhinweise für Gefahrstoffe. Beschreiben die Art der Gefährdung
Radioaktiver Inhalt
für die Beförderung radioaktiver Stoffe: Die radioaktiven Stoffe mit allen kontaminierten oder aktivierten festen Stoffen, flüssigen Stoffen und Gasen innerhalb der Verpackung.
REACH
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
REACH-Verordnung
EU-Chemikalienverordnung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, siehe REACH.
Recycling-Kunststoffe
Werkstoffe, die aus gebrauchten Industrieverpackungen wiedergewonnen, gereinigt und für die Verarbeitung zu neuen Verpackungen vorbereitet wurden.
Regelmäßige Wartung eines flexiblen Großpackmittels (IBC)
siehe Großpackmittel (IBC)
Regelmäßige Wartung eines starren Großpackmittels (IBC)
siehe Großpackmittel (IBC)
Rekonditionierte Verpackung
Verpackung, insbesondere
a) ein Metallfass:
i) das so gereinigt wurde, dass die Konstruktionswerkstoffe wieder ihr
ursprüngliches Aussehen erhalten und dabei alle Reste des früheren Inhalts,
ebenso wie innere und äußere Korrosion sowie äußere Beschichtungen und
Bezettelungen entfernt wurden,
ii) das wieder in seine ursprüngliche Form und sein ursprüngliches Profil
gebracht wurde, wobei die Falze (soweit vorhanden) gerichtet und abgedichtet
und alle Dichtungen, die nicht integrierter Teil der Verpackung sind, ausgetauscht
wurden, und
iii) das nach der Reinigung aber vor dem erneuten Anstrich untersucht wurde,
wobei Verpackungen,
die sichtbare kleine Löcher, eine wesentliche Verminderung der
Materialstärke, eine Ermüdung des Metalls, beschädigte Gewinde oder
Verschlüsse oder andere bedeutende Mängel aufweisen, zurückgewiesen werden
müssen;
b) ein Fass oder Kanister aus Kunststoff:
i) das/der so gereinigt wurde, dass die Konstruktionswerkstoffe wieder ihr
ursprüngliches Aussehen erhalten und dabei alle Reste des früheren Inhalts
sowie äußere Beschichtungen und Bezettelungen entfernt wurden;
ii) dessen Dichtungen,
die nicht integrierter Teil der Verpackung sind, ausgetauscht wurden und
iii) das/der nach der Reinigung untersucht wurde, wobei Verpackungen, die sichtbare
Schäden, wie Risse, Falten oder Bruchstellen, oder beschädigte Gewinde oder Verschlüsse oder andere bedeutende Mängel
aufweisen, zurückgewiesen werden müssen.
Repariertes Großpackmittel (IBC)
Ein metallener
IBC, ein starrer
Kunststoff-IBC oder
ein Kombinations-IBC,
der wegen eines Stoßes oder eines anderen Grundes (z. B. Korrosion,
Versprödung oder andere Anzeichen einer gegenüber der geprüften Bauart
verminderten Festigkeit) so wiederhergestellt wurde, dass er wieder der
geprüften Bauart entspricht und in der Lage ist, den Bauartprüfungen
standzuhalten. Für Zwecke des ADR/RID
gilt das Ersetzen des starren Innenbehälters eines Kombinations-IBC durch einen der ursprünglichen
Bauart desselben Herstellers entsprechenden Behälter als Reparatur. Dieser
Begriff schließt jedoch nicht die regelmäßige
Wartung eines starren IBC ein. Der Packmittelkörper eines starren
Kunststoff-IBC und der
Innenbehälter eines Kombinations-IBC sind nicht reparabel. Flexible IBC sind, sofern dies nicht von der zuständigen
Behörde zugelassen
ist, nicht reparabel.
Siehe Großpackmittel
(IBC).
RheinSchPV
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung