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PAAG

Prognose von Störungen, Auffinden der Ursachen, Abschätzen der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen
Verfahren, um Risiken in der Chemie zu minimieren, engl. HAZOP

Packmittelkörper

(für alle Arten von IBC außer für Kombinations-IBC): Eigentlicher Behälter, einschließlich der Öffnungen und deren Verschlüsse, jedoch ohne Bedienungsausrüstung.

Personalkategorien

Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Versand, der Handhabung und der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, müssen entsprechend geschult werden. Dies gilt in besonderem Maße für den Luftverkehr. Die internationale Luftfahrtvereinigung IATA hat dazu in Kapitel 1.5 der IATA-DGR zwölf Personalkategorien (PK) in Abhängigkeit von ihrer Tätigkeit definiert:

PK

Tätigkeitsbeschreibung

1

Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrtunternehmen, die als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost (COMAT/Company Material) bereitstellen.

2

Verpacker

3

Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist

4

Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht oder Post (die keine gefährlichen Güter enthalten) beteiligt ist

5

Personal von Spediteuren, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post beteiligt ist.

6

Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Gefahrgut annimmt.

7

Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Fracht oder Post (die keine   gefährlichen Gütern enthalten) annimmt

8

Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist.

9

Personal der Passagierabfertigung

10

Mitglieder der Cockpitbesatzung, Lademeister, Mitarbeiter der Ladeplanung und Flugdienstberater/Flug-Dispatcher

11

Besatzungsmitglieder (andere als Mitglieder der Cockpitbesatzung)

12

Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt, z. B. Personal der Sicherheitskontrolle, deren Vorgesetzte und Personal, das an der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften beteiligt ist.

Tabelle 1.5 A der IATA-DGR legt die Mindestanforderungen an die Schulungsinhalte der einzelnen Personalkategorien fest:

Minimum an Aspekten der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr, mit denen sie vertraut sein sollten

Versender und Verpacker

Spediteure

Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertigungsdienstleister

Sicherheits-kontroll-personal

Kategorie   (PK)

1

2

3

4

5

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7

8

9

10

11

12

Allgemeine Philosophie

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Begrenzungen

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Allgemeine Anforderungen für Versender

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Klassifizierung

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Verzeichnis gefährlicher Güter

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Allgemeine Verpackungsanforderungen

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Verpackungsanweisungen

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Markierung und Kennzeichnung

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Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente

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Annahmeverfahren

 

 

 

 

 

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Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut

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Lagerung und Beladungsverfahren

 

 

 

 

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Information an den Flugzeugführer

 

 

 

 

 

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Bestimmungen für Passagiere und   Besatzungsmitglieder

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Verfahren bei Notfällen

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PG

Packing Group
siehe Verpackungsgruppe

PHMSA

Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration

Die Behörde PHMSA im US-Department of Transportation ist die zuständige Behörde für die Beförderung gefährlicher Güter in den USA.
www.phmsa.dot.gov

PI

Packing Instruction
Verpackungsanweisung

PK

siehe Personalkategorie

Placards

Container, MEGC, Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks mit gefährlichen Gütern sind an beiden Seiten und an jedem Ende mit Placards/Großzetteln zu versehen. Sie müssen den für das jeweilige gefährliche Gut vorgeschriebenen Gefahrzetteln hinsichtlich Farbe und Symbol entsprechen und eine Größe von mindestens 250 x 250 mm haben.

Proper Shipping Name

Richtiger technischer Name, steht in der Spalte 2 der Gefahrgutliste, zuzüglich möglicher Zusätze. Ist in der Regel identisch mit der Bezeichnung. Abkürzung: PSN.

Prüfdruck

Druck, der bei einer Druckprüfung für die erstmalige oder wiederkehrende Prüfung anzuwenden ist (siehe auch Berechnungsdruck, Entleerungsdruck, Fülldruck und höchster Betriebsdruck (Überdruck)).
Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7.