L 11

LAGA

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

LBA

Luftfahrt-Bundesamt
zuständig für Umsetzung und Ausführung der Gefahrgutvorschriften im Lufttransport
www.lba.de

LCL

Less than Container Load
Container-Sammelladung

LGK

Lagerklasse
(nach TRGS 510)

Limited Quantity

siehe Begrenzte Mengen.

Lithiumbatterien

Lithiumbatterien sind wegen ihrer hohen Energiedichte bei relativ geringem Gewicht, ihrer Unempfindlichkeit gegenüber dem sogenannten Memory-Effekt und der geringen Selbstentladung derzeit erste Wahl als Energiespeicher für mobile Geräte. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus sowie zwischen Zellen und Batterien (eine Anordnung mehrerer Zellen, die hinter- oder nebeneinander geschaltet bzw. verbunden sind).

Die Gefahr bei Lithiumbatterien liegt darin, dass bei einem Defekt oder Kurzschluss hohe Lade- und Entladeströme entstehen können. Das kann zu einer unzulässigen Erhitzung bis hin zum Brand führen. Wegen der entstehenden Hitze können die Akkus sogar explodieren. Auch sind Brände nicht immer einfach zu löschen, da in der Batterie durch chemische Reaktion ein leicht entzündbares organisches Gas entsteht. Deshalb sind Lithiumbatterien bereits seit 1993 als Gefahrgut eingestuft.

In den Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger finden sich Lithiumbatterien in den folgenden sechs Eintragungen:

  1. UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN
  2. UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
  3. UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN
  4. UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
  5. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
  6. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN

Darüber hinaus gibt es die UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug sowie die UN 3171 Batteriebetriebenes Gerät. Beide Eintragungen gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden, nicht aber für Geräte, die mit Lithium-Metall/Ionen-Batterien betrieben werden.

Alle vorgenannten Arten der Lithium-Energie-Träger fallen in den Gefahrgutvorschriften in die Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“, ADR Klassifizierungscode M4 = Lithium-Batterien.

LöRüRL

Richtlinie für die Löschwasser-Rückhaltung

Lose Schüttung

Güter, die sich in einem Behältnis frei bewegen können oder nicht anderweitig in ihrer Lage gesichert sind. Siehe Beförderung in loser Schüttung.

LQ

Limited Quantities
siehe Begrenzte Mengen.

LTL

Less than Truck Load
Teilladung(sverkehr), Sammelladung(sverkehr)