ADN

Im ADN sind die Vereinbarungen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen in Europa festgelegt. Bis heute haben 18 Staaten das Regelwerk ratifiziert. Inhaltlich ist es aufgebaut wie die Vorschriften für den Straßen- und Schienenverkehr (ADR/RID), was den direkten Vergleich mit diesen Verkehrsträgern und die Recherche per Querverweis und internen Links deutlich erleichtert. Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion.

Stand:

8. ADN-Änderungsverordnung (8. ADNÄndV) vom 23. November 2020 (BGBl. II S. 1035), inkl. Korrekturen zum ADN 2021, die nur die deutsche Sprachfassung betreffen (vom September 2021, ZKR)

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