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Schwerpunkt des Monats Mai 2016

Verkehrsträger Binnenland

Titel GG 06_2016 Mitarbeiter 1200

© Foto: Fotolia_WavebrakMediaMicro, Rudolf Gebhardt; Montage: Heinke Friedl

„Gefahrgutrecht ist ein Rechtsgebiet, das erarbeitet sein will. Auch eine einzelne Schulung macht noch keinen Meister.“ Diese an sich unstrittige Aussage des diesjährigen Gefahrgutpreisträgers, des Kölner Rechtsanwalts Hans-Leo Bock, auf der Preisverleihung am 14. Februar bezog sich allerdings nicht auf die rund 17.000 bestellten Gefahrgutbeauftragten im Lande, sondern auf die Behördenvertreter, die Staatsanwälte und Richter, sowie auf deren gefahrgutrechtliche Kompetenz, von der er sich deutlich mehr wünscht.

Mehr Kompetenz gewünscht

Wer einmal erlebt hat, wie stark sich Speditionen mit Schwerpunkt Gefahrgutbeförderung für eine erfolgreiche und zugleich wirtschaftlich vertretbare Umsetzung der Rechtsvorschriften einsetzen (siehe Beitrag "Trends in der Gefahrgutlogistik"), wie sehr Mitarbeiter an der Rampe täglich um die Einhaltung aller Pflichten ringen müssen ("Erhöhter Handlungsbedarf") und wie viel Mühe sich auf der anderen Seite Kontrollbeamte mit dem Bußgeldbescheid geben, wenn ein Mangel aufgedeckt wird ("Besondere Zuständigkeiten"), der kann erahnen, wie ärgerlich es für alle Beteiligten ist, wenn Behördenvertreter bei jedem Einspruch – ob gut begründet oder nicht – ohne weitere Überlegung schnell einen Rückzieher machen und die Akte schließen.

Auf der anderen Seite sind aber auch Behördenvertreter zu finden, die derart tief in die Rechtsmaterie eingestiegen sind, dass es ihnen schwerfällt, noch auf dem Boden der Praxis zu bleiben. Dann kann es vorkommen, dass mit jeder Vorschriftenänderung und damit einhergehenden Verordnung sowie Durchführungsrichtlinie die Verwirrung vor allem an der Stelle größer wird, wo es sich nicht nur um den Nahverkehr innerhalb eines Bundeslandes dreht.

Daniela Schulte-Brader