Unterweisung: In regelmäßigen Abständen
Alle an einer Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Funktion geschult und unterwiesen werden. Die Grundlagen hierfür liefern die verschiedenen Regelwerke. für mehr bitte anmelden
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Die internationale Luftfrachtvereinigung IATA macht es vor: Sie bietet Onlineschulungen zum Selbststudium mit anschließender Onlineprüfung an. Jeder kann hier in seinem Tempo notwendige Unterweisungen absolvieren – Nachweise über erfolgreich bestandene Prüfungen gibt es so quasi auf Knopfdruck.
Für Unternehmen, deren Mitarbeiter in großer Zahl regelmäßig unterwiesen und geschult werden müssen, stellen Onlineschulungen dementsprechend attraktive Optionen dar, klingen sie doch nach enormer Kosten- und Zeitersparnis.
Wer aber meint, E-Learning bringt eine große Entlastung mit sich, liegt hier falsch. Denn Onlineschulungen setzen in hohem Maß eigenständiges Lernen voraus. Diese Unterweisungsform spricht also vor allem einen einzigen Lerntyp an.
Alle Sinneskanäle ansprechen
Wer Gefahrgutthemen schult – sei es in einstündigen Unterweisungen, sei es in viertägigen Schulungen mit anschließender Prüfung – hat gegebenenfalls im Jahr mit bis zu 600 Teilnehmern zu tun. Da sind alle möglichen Lerntypen drunter.
Unter dieser Voraussetzung sollten alle Sinneskanäle angesprochen werden: Bücher gewälzt, Übungen durchgespielt, Folien gezeigt, Wandtafeln eingesetzt oder in Arbeitsgruppen gearbeitet. E-Learning-Module können da durchaus eine gute Ergänzung liefern. Für eine sinnvolle Integration müssen Lehrende und Institutionen allerdings noch Erfahrungen mit dem Medium sammeln.
Nicht zuletzt sprechen legislative Hemmnisse gegen reine Onlineschulungen. So wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 555 eine Präsenzschulung verlangt. Wer schult, wird hier nicken, denn er weiß, dass es letztendlich nur auf einen ankommt: auf ihn und seine Fähigkeit, trockenen Stoff gut zu vermitteln.
Daniela Schulte-Brader