Deutschland setzt Minamata-Übereinkommen in Kraft
Laut Bundesgesetzblatt Teil II vom 6. November wird das Übereinkommen in Deutschland am 14.12.2017 in Kraft treten für mehr bitte anmelden
Laut Bundesgesetzblatt Teil II vom 6. November wird das Übereinkommen in Deutschland am 14.12.2017 in Kraft treten für mehr bitte anmelden
Mit den in der Verordnung angeführten Maßnahmen sollen Menschen und Umwelt vor Schäden durch die Freisetzung von Quecksilber geschützt werden. für mehr bitte anmelden
Die neue Verordnung schließt die Lücke zwischen der bestehenden EU-Gesetzgebung und der Minamata-Konvention der Vereinten Nationen für mehr bitte anmelden
Nach Abschluss des Verfahrens kann Deutschland das Minamata-Übereinkommen ratifizieren, das Produkte mit Quecksilber ab 2020 weltweit verbietet für mehr bitte anmelden
Die geplante neue EU-Verordnung verschärft unter anderem die Vorgaben bei der Entsorgung von Quecksilberabfällen für mehr bitte anmelden