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Schwerpunkt des Monats Februar 2016

Luftverkehr

Flugzeug Landebahn Einweiser 1200

© Foto: Paul Zinken/Picture Alliance/dpa

Wieder einmal sind es die Lithiumbatterien, die zu einigen Änderungen in den neuen Vorschriften für den Luftverkehr geführt haben. Seit 1. Januar dieses Jahres ist die 57. Ausgabe der IATA-DGR maßgebend. Neue Bestimmungen für die handlichen, aber gefährlichen Energiespeicher finden sich in den Verpackungsanweisungen 965 bis 970, in den Begrenzungen für tragbare elektronische Geräte oder bei den Abweichungen einiger Staaten und Airlines (siehe Beitrag „Keine Übergangsfrist“).

Richtig geschult

Um die Vorschriften richtig anwenden zu können, müssen die Betroffenen geschult sein. Natürlich braucht nicht jeder alles zu beherrschen: Tabelle 1.5.A in den IATA-DGR zeigt, wer mit welchen Aspekten vertraut sein sollte. In der Praxis sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten („Auf die Schulbank“). Wer schulen darf und wie sich die Anforderungen bei Schulungen ändern, lesen Sie online in zwei weiteren Beiträgen.

Auswirkungen haben die Regelungen für Lithiumbatterien auch auf Passagiere. Davon besonders betroffen sind beispielsweise Servicemitarbeiter von Unternehmen, die batteriebetriebene Geräte in ihrem Gepäck mitnehmen müssen („Schlecht informiert“). Und die Batterien bleiben im Visier der Gremien: Das Jahr 2017 bringt weitere Änderungen, und ab 2019 werden sogar neue Kennzeichen und Gefahrzettel Pflicht („Wenn das Schule macht“).

Besonders strenge Regeln gelten bei Gefahrguttransporten per Flugzeug für die Ladungssicherung („Besonders strenge Regeln“). Dies betrifft ebenso den Versand von Fahrzeugen und Motoren, für die im nächsten Jahr je nach Art des Antriebs neue UN-Nummern eingeführt werden („Neue Nummern geplant“).

Fehler bei der Versandvorbereitung führen immer wieder zur Zurückweisung von Sendungen. Wie man sie vermeiden kann, lesen Sie im Beitrag „Annahme verweigert“.

Rudolf Gebhardt

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