Eigentlich hätte die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) bereits zum 1. Juni 2015 an das GHS respektive die CLP-Verordnung angepasst werden sollen. Denn die Begrifflichkeiten der Verordnung bezogen sich noch auf das alte EU-Gefahrstoffrecht. Nach einigen Verzögerungen hat der Bundesrat die erforderliche Änderung nun endlich verabschiedet.
Die Einstufung gefährlicher Stoffe nach H-Sätzen statt der bisherigen R-Sätze führt dazu, dass die Lagerung mancher Stoffe und Zubereitungen bei deutlich geringeren Mengen als vorher unter die 4. BImSchV fällt (siehe Beitrag „Änderungen mit Verspätung“).
Auftrag Abfall
Gravierende Änderungen bringt auch die novellierte Abfallbeauftragtenverordnung, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt. Nachdem die entsprechende Gesetzesgrundlage 40 Jahre lang nicht verändert worden war, sind erwartungsgemäß viele Neuerungen zu berücksichtigen („Sprunghafter Zuwachs“).
Werden flüssige Chemikalien gelagert oder umgeschlagen, führen undichte Verpackungen und unsachgemäßes Handling leider immer wieder zum Austritt von Gefahrgut. Schnelle Hilfe im Falle eines Falles versprechen Öl- und Chemikalienbinder. Bei der Auswahl des richtigen Bindemittels hilft das Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall DWA („Saugstarke Helfer“).
Der Übergang vom transportbedingten Zwischenlagern zur Lagerung ist trotz 24-h-Regelung und Harmonisierung nach wie vor Gegenstand vieler Diskussionen. Zu beachten ist in diesen Fällen neben dem Transportrecht auch das Gefahrstoffrecht („Unterwegs lagern“). Ob die Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter in Gefahrstofflagern ausreichend sind, kann dann mit Hilfe einer Brandschutzbegehung ermittelt werden („Regelmäßig prüfen“).
Neben Technischen Benennungen und der Bestellung von Sicherheitsberatern gehörte die Einrichtung einer weiteren Arbeitsgruppe zu den Themen, mit denen sich die Gemeinsame Tagung auf ihrer letzten Sitzung befasste. für mehr bitte anmelden
Die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde nun mit einiger Verzögerung an die CLP-Verordnung angepasst. Manche Anlagen werden dadurch genehmigungsbedürftig.
Am 1. Mai 2017 treten die Neuerungen aus der novellierten Abfallbeauftragtenverordnung in Kraft – erstmalig nach 40 Jahren unveränderter Gesetzesgrundlage. Die Änderungen sind dementsprechend gravierend. für mehr bitte anmelden
Kommt es zu Unfällen mit flüssigen Chemikalien, sind geeignete Öl- und Chemikalienbinder das Mittel der Wahl. Doch welcher Binder ist für was geeignet? für mehr bitte anmelden
Wer Gefahrgut befördert, muss mit transportbedingten Zwischenlagerungen rechnen. Zusätzlich zu den Gefahrgutdaten sind gefahrstoffrechtliche Einstufungen und Kennzeichnungen zu ermitteln. für mehr bitte anmelden
Mit Hilfe von Brandschutzbegehungen kann ein Unternehmen feststellen, ob die Sicherheitsvorgaben bei der Lagerung gefährlicher Stoffe eingehalten werden. für mehr bitte anmelden