Kleinere Änderungen im EmS-Leitfaden
Das Bundesverkehrsministerium hat den EmS-Leitfaden an das 41. Amendment des IMDG-Codes angepasst. für mehr bitte anmelden
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Laut Beraterfirma GBK soll eine neue Sondervorschrift regeln, wann und wie Trenngruppen im Beförderungsdokument für den Seeverkehr anzugeben sind. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorgeschrieben, dass verpackte gefährliche Güter, die mit Seeschiffen befördert werden, ausschließlich gemäß dem IMDG-Code in der Fassung des Amendment 41-22 transportiert werden müssen. für mehr bitte anmelden
Kapitän a.D. Uwe Kraft erklärt im Fachartikel wie Brände auf Frachtschiffen durch intelligente Brandschutzsysteme besser vermieden werden können. für mehr bitte anmelden
Die Änderungen in den Vorschriften des Amendment 41-22 für den Seeverkehr sind zumeist redaktioneller Art. für mehr bitte anmelden
Die Aufnahme des Online-Seminars "Versand gefährlicher Güter über See" ist für Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT jetzt auf www.fokus-gefahrgut.de, Rubrik Arbeitshilfen, Tutorials/Anleitungen abrufbar. für mehr bitte anmelden
Laut der Regelung sollen Inspektionen im Abstand von fünf Jahren Zwischenprüfungen ersetzen, wenn diese nach ihrem Ablaufdatum durchgeführt wurden. für mehr bitte anmelden
Auf der Fachkonferenz „Lithiumbatterien im Seeverkehr“ diskutierten Teilnehmer und Referenten darüber, wie sie sich für die Herausforderung steigender Transportmengen wappnen können. mehr
Ab dem 1. Juli 2023 müssen ADR, RID und ADN in der aktuellen Fassung von 2023 verwendet werden. für mehr bitte anmelden
Die Änderungen der nationalen Vorschriften, die Harmonisierungs-Problematik und das Management von Notfällen gehörten zu den Themen der 33. Münchner Gefahrguttage. für mehr bitte anmelden