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Schwerpunkt des Monats Juni 2015

Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren

© Foto: Frank May/picture alliance

Grundsätzlich sollen die Durchführungsrichtlinien RSEB den Vollzugsbehörden eine Handhabe liefern, wie die Regelungen der Gefahrgutverordnung GGVSEB auszulegen sind. Gleichzeitig wollen sie aber auch den Betroffenen in Wirtschaft und Gewerbe die Anwendung der Bestimmungen erleichtern. Deshalb warten alle Gefahrgutverantwortlichen mit Interesse auf die RSEB 2015, die voraussichtlich Ende Juni bekannt gegeben werden.

Die Änderungen stehen fest

Auch wenn die Veröffentlichung noch bevorsteht, stehen die Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien bereits fest (siehe Beitrag „Weitere verbindliche Grundlage“). Wichtig sind dabei nicht zuletzt die Auswirkungen auf den Bußgeldkatalog in Anlage 7, wo einige Punkte neu formuliert und eingefügt wurden.

Lange bevor Buß- und Verwarnungsgelder zu Buche schlagen, ist jedoch zu klären, wer im Unternehmen für welche Aufgaben zuständig ist. Vom Auftraggeber des Absenders über Verlader und Beförderer bis zum Empfänger kennt das Gefahrgutrecht viele Funktionen in der Transportkette, denen nach GGVSEB konkrete Pflichten zugeordnet sind. Jedes Unternehmen sollte die Verantwortlichkeiten deshalb klar und eindeutig delegieren und seine Mitarbeiter entsprechend schulen („Alle in die Pflichtenkette“).

Besonderes Augenmerk müssen externe Gefahrgutbeauftragte auf Pflichten und Vorschriften richten, da sie in der Regel für mehrere Auftraggeber in die Haftung eintreten und entsprechend belangt werden können („Schaden begrenzen“). Interessant auch, worauf manche Gewerbeaufsichtsämter bei ihren Kontrollen achten („Die Grenze ist fließend“). Und schließlich zeigt das Beispiel einer Fahrzeugkontrolle, was die Verantwortlichen machen sollten, wollen sie Bußgeldverfahren nach Möglichkeit vermeiden („Bessere Ausbildung für Fahrer“).

Rudolf Gebhardt

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