Wenn Polizei und BAG den Laster zur Kontrolle herauswinken, ist kein Fahrer begeistert. Im besten Fall kostet es" />
Zur Übersicht

Schwerpunkt des Monats November 2015

Abfahrtskontrolle

Abfahrtskontrolle Dachser 1200

© Foto: Rudolf Gebhardt

Wenn Polizei und BAG den Laster zur Kontrolle herauswinken, ist kein Fahrer begeistert. Im besten Fall kostet es ein paar Minuten Zeit, bis er weiterfahren darf. Stellen die Beamten jedoch einen Mangel fest, kann es schon mal einige Stunden bis zur Behebung dauern. Sofern dies mit den vor Ort verfügbaren Mitteln überhaupt möglich ist. Dazu kommt meist ein happiges Bußgeld.

Zeit- und Geldverlust

Besonders ärgerlich ist der Zeit- und Geldverlust, weil man ihn durch eine vorschriftsgemäß durchgeführte Abfahrtskontrolle in der Regel hätte vermeiden können. Zehn bis höchstens 20 Minuten sollte diese Überprüfung dauern. Unterstützt durch vorbereitete Checklisten, kann der Zeitaufwand weiter verringert werden. Zugleich sorgt eine gut ausgearbeitete Liste dafür, dass kein Prüfpunkt vergessen wird (siehe Fachbeitrag "Am besten mit System").

Doch nicht nur der Fahrer steht in der Pflicht. So muss etwa der Beförderer darauf achten, ob das Fahrzeug für den Transport gefährlicher Güter geeignet ist, und dem Fahrer die notwendige Ausrüstung zur Verfügung stellen (siehe "Eignungstest durchführen"). Selbst von Verlader und Befüller wird erwartet, dass sie Fahrzeug und Fahrer überprüfen. Die neuen Durchführungsrichtlinien RSEB 2015 erlauben hierfür auch stichprobenartige Kontrollen ("Hundertprozentig richtig").

Zuständig für Betriebskontrollen sind die Gewerbeaufsichtsämter. Die einzelnen Bundesländer haben deren Aufgaben im Bereich Gefahrgutüberwachung allerdings unterschiedlich organisiert ("Keine einheitliche Linie").

Und natürlich sollen Versandstücke wie Fahrzeuge nicht nur richtig gekennzeichnet sein, auch Maße und Gestaltung der Gefahrzettel müssen den Vorschriften entsprechen ("Besondere Merkmale").

Rudolf Gebhardt