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Die maßgeblichen Vorschriften werden in das ADN 2011 übertragen.
BDB: Umbau von Einhüllentankschiffen weiter möglich
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) begrüßt die Beschlussfassung der 16. Sitzung des Sicherheitsausschusses der UN-Wirtschaftskommission für Europa UNECE, die vom 25. bis 28. Januar in Genf stattfand. Demnach bleibt der Umbau von Einhüllentankschiffen des Typs N (bestimmt für den Transport von flüssigen Massenprodukten wie Diesel, Heizöl, Gasöl und Benzin) in Typ N-Schiffe in Doppelhüllenbauweise unter Beibehaltung von bestimmten Umbauerleichterungen auch zukünftig möglich. Den Spekulationen über ein mögliches vorzeitiges Ende der Umbaumöglichkeit von Einhüllentankschiffen in Schiffe in Doppelhüllenbauweise sei damit die Grundlage entzogen.
Die maßgeblichen Übergangsvorschriften im Gefahrgutregelwerk ADNR, so der BDB weiter, werden in wesentlichen Teilen, insbesondere hinsichtlich der Entflammbarkeit des Steuerhauses und der Wohnung an Bord des Binnenschiffes, in das Nachfolgewerk ADN 2011 übertragen, das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Der Umbau eines Typ N-Schiffes in ein Typ C-Schiff (giftige und besonders gefährliche Chemikalien und Ölprodukte) werde auf Grundlage der Übergangsbestimmungen dagegen nicht mehr möglich sein.
Das aus dem ADNR bekannte, vorbildliche sicherheitstechnische Niveau beim Gefahrguttransport mit Binnenschiffen bleibe auch im ADN 2011 erhalten. Zusätzlich werde gegenüber dem ADNR sogar noch ein sicherheitstechnischer Fortschritt erzielt: Wenn ein Typ N-Doppelhüllenschiff nach einem Umbau unter Inanspruchnahme der Übergangsregelungen Stoffe transportieren soll, für die Explosionsschutz erforderlich ist, dann muss zusätzlich ein Brandmeldesystem in der Wohnung und im Steuerhaus installiert sein. (gg/gh)
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